28.11.2022 – AG Dortmund: Bußgeldreduzierung wegen gestiegener Energiekosten und zur Frage, wer eine Fahrerlaubnis benötigt

AG Dortmund vom 11.10.2022, Az. 729 OWi-262 Js 1751/22-110/22

Eine Rentnerin fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit und wurde geblitzt. Sie überschritt hierbei die zugelassene Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 46 km/h. Es erging ein Bußgeldbescheid in Höhe von 320,- €, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot.

Die Betroffene bezweifelte die Richtigkeit der Beschilderung und legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Das Gericht konnte die Richtigkeit der Beschilderung feststellen und verurteilte die Betroffene zu einer reduzierten Geldbuße von 200,- €. Vom Fahrverbot wurde auf Wunsch der Betroffenen nicht abgesehen, da das eine Verdoppelung der Geldbuße bedeutet hätte.

Für einen Härtefall gab es keinen Anhaltspunkt und das Gericht führte zum Thema Fahrverbot aus:

„Rentner*innen sind ebenso wie etwa Arbeitslose und natürlich auch Beamt*innen grundsätzlich in keinster Weise auf die Existenz einer Fahrerlaubnis zwingend angewiesen.“

Bezüglich der Geldbuße urteilte das Gericht:

„Angesichts der beengten wirtschaftlichen Verhältnisse (800,- € Rente) und von der Betroffenen dargestellter erheblicher Erhöhungen der derzeitigen Lebenshaltungskosten, insbesondere der Energiekosten, hat das Gericht die Geldbuße auf 200,- € abgesenkt.“